Voraussetzung für alle Führerscheinklassen. Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc.
Unbedingt erforderlich ist dieser Lehrgang für betriebliche Ersthelfer gemäß den einschlägigen Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Die Lehrgangsdauer beträgt 9 Unterrichtseinheiten
(1Unterrichtseinheit = 1 x 45 Min.) Abweichend von der unten genannten Teilnahmegebühr übernimmt bei betrieblichen Ersthelfern die zuständige Berufsgenossenschaft die Gebühren. Das notwendige Formular für die Kostenübernahme muss zum Kursbeginn ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben vorgelegt werden.
Hier können Sie sich das zugehörige Dokument downloaden/ausdrucken:
Formular für alle Berufsgenossenschaften sowie der Unfallkasse Hessen