Voraussetzung für alle Führerscheinklassen sowie für Übungsleitende in Sportvereinen und betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer.
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Das notwendige Formular für die Kostenübernahme muss zum Kursbeginn ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben vorgelegt werden.
Ab einer Teilnehmerzahl von zwölf Personen führen wir den Lehrgang gerne auch in Ihrem Betrieb/ Ihrer Einrichtung durch.
Hier können Sie sich das zugehörige Dokument downloaden/ausdrucken:
Formular für alle Berufsgenossenschaften sowie der Unfallkasse Hessen
Die Lehrgangsdauer beträgt 9 Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 1 x 45 Min.). Eine Teilnahmegebühr, wie in der Kursanmeldung vermerkt entsteht für privat Teilnehmende Personen.